Energieberatung

Sie planen ein neues Haus zu bauen oder ein bestehendes zu sanieren? Welchen Sinn hat eine Energieberatung und was versteht man überhaupt darunter?

 

Die Energieberatung besteht darin, das vorliegende Wohngebäude zunächst genauso auf "Herz und Lungen" zu prüfen, wie es auch schon für die Erstellung eines Energieausweises nötig war (der fällt hier auf Wunsch quasi nebenbei mit an). In enger Abstimmung mit Ihren Vorstellungen, Möglichkeiten, sowieso anstehenden Baumaßnahmen, und unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten wird dann der optimale Weg gesucht und durch Berechnungen erhärtet, um auch Ihr Haus in ein Energieeffizienzhaus zu verwandeln - das wesentlich weniger Energie verbraucht, höheren Wohnkomfort bietet, den Wert Ihres Hauses steigert, und langfristig Ihre Energiekosten senkt.

 

Für Wohnhäuser gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dem die Begrenzung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle angestrebt wird sowie die benötigten Primärenergie (die nicht erneuerbar ist) gesenkt werden soll. Das GEG fordert einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien zur Deckung des Energiebedarfes bei neu zu errichtenden Häusern.

Neubauten müssen die energetischen Vorschriften von vornherein erfüllen, für Bestandsgebäude bestehen Nachrüstpflichten sowie energetische Mindestanforderungen bei Sanierung.

 

Heutige Neubauten weisen einen drastisch verringerten Energiebedarf auf gegenüber Häusern im Bestand, die schon 20 Jahre oder länger stehen. Das macht eine energetische Sanierung bei bestehenden Häusern fast immer lohnend, denn die Senkung der jährlichen Energiekosten auf ein Drittel oder Viertel ist oft möglich. Es gab zwar schon in den 1970er Jahren eine Wärmeschutzverordnung, die etwa die Verwendung wärmedämmender Steine vorschrieb - aber erst 2002 trat die erste Version der deutlich ambitionierteren Energieeinsparverordnung in Kraft, die seither schon mehrfach verschärft wurde, und im November 2020 vom Gebäudeenergiegesetz abgelöst wurde.

 

Parallel zu den immer strengeren Verordnungen gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, um die tatsächliche Umsetzung dieser Ziele zu gewährleisten. Die beiden wichtigsten Förderer sind einerseits die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, www.kfw.de) und andererseits das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa, www.bafa.de). Dabei gilt: je ehrgeiziger das Sanierungsziel, desto höher die Förderung. Insgesamt wird die Sanierung von Gebäuden im Bestand wesentlich stärker gefördert als Neubauten.

 

Hier kommt die Energieberatung durch einen anerkannten Energieeffizienzexperten ins Spiel. Zum einen kennen Energieberater die verschiedenen, sich ergänzenden Förderprogramme und können Ihnen sagen, welche Förderungen für Sie infrage kommen und was es dabei zu beachten gilt. Denn KfW und Bafa stellen Bedingungen an die Qualität der Sanierung, von deren Einhaltung sie ihre Förderungen abhängig machen. Nur (von der Deutschen Energie Agentur, dena) zugelassene Energieberater sind berechtigt, Förderanträge zu stellen. Der Grund dafür liegt in den begleitenden Berechnungen, anhand derer z.B. das Erreichen bestimmter Dämmwirkungen und damit angestrebter Förderziele überprüft werden muss. Zugelassene Energieberater haben nachgewiesen, dass sie diese Berechnungen beherrschen und sich in dem zuvor angedeuteten Förderdschungel zurecht finden.

 

Eine "Vor-Ort-Beratung" wird von der Bafa gefördert, die 80 Prozent der Kosten übernimmt. In der Energieberatung eingeschlossen ist die Datenaufnahme vor Ort, Berechnung und Bewertung des Ist-Zustandes, Abstimmung über das Sanierungsziel, Erarbeiten und Zusammenstellen der nötigen Sanierungsschritte, Übermittlung des Beratungsberichtes, Übergabe und Erklärung der Ergebnisse, Kommunikation mit der Bafa.

 

Am Ende der Beratung halten Sie einen konkreten Plan in der Hand, mit dem Sie eine tatsächliche Sanierung gut vorbereitet zielführend angehen können. Darin werden die einzelnen Maßnahmen beschrieben, die nötigen Arbeitsschritte, Materialien, geschätzte Kosten, erwartbare Förderung und Amortisationszeiten aufgeführt.

Die Energieberatung verhilft Ihnen also zu einem Masterplan als ideale Vorbereitung auf eine beabsichtigte energetische Sanierung.

 

Ihr Eigenanteil für eine Energieberatung liegt je nach Objekt in der Größenordnung um 400 Euro. Wenn Sie noch unschlüssig sind, bietet sich eine bis zu 2-stündige Vorab-Beratung an, die pauschal 100 Euro netto kostet.

Bei Fragen melden Sie sich doch einfach unter

Tel. 0176/40488157

Email: info[at]conrath-energieberatung.de

 

 

www.conrath-energieberatung.de 0